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Wie PV-Module entsorgen?
Photovoltaikmodule fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Werden Module ausgetauscht oder ganze PV-Anlagen zurückgebaut, müssen ausgediente Module entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen erfasst und behandelt werden.
2ndlifesolar übernimmt die fachgerechte Abwicklung ausgedienter PV-Module – vom Rückbau und Abtransport bis zur Prüfung auf Wiederverwendung und zur Zuführung nicht wiederverwendbarer Module zu den vorgesehenen Verwertungs- oder Entsorgungswegen.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und Betreiber einer Erstbehandlungsanlage dokumentieren wir die übernommenen und behandelten Mengen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Für Betreiber von Erstbehandlungsanlagen sieht § 30 ElektroG unter bestimmten Voraussetzungen zudem Mengenmitteilungen an die stiftung ear vor. Photovoltaikmodule sind dabei gesondert auszuweisen.
Auf Wunsch erhalten unsere Kunden die für den jeweiligen Auftrag vorgesehenen Unterlagen zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Abwicklung.
Die stiftung ear erläutert ebenfalls, dass je nach Rolle unterschiedliche Akteure – darunter Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, Hersteller und Vertreiber – unterschiedlichen Mengenmitteilungspflichten unterliegen